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Hier finden Sie aktuelle Rechtsprechung in Kurzform.

                 


Bei formell unwirksamer Betriebskostenabrechnung wird Einwendungsfrist für Mieter nicht in Gang gesetzt  (BGH VIII ZR 27/10

Verschickt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung, die schon aus formellen Gründen unwirksam ist, dann wird die Einjahresfrist für den Mieter, in der dieser Einwendungen gegen die Abrechnung erheben muss gar nicht erst in Gang gesetzt.


Modernisierungsmieterhöhung auch ohne Ankündigung möglich (BGH VIII ZR 164/10)

Ein Vermieter kann selbst dann eine Modernisierungs- Mieterhöhung fordern und durchsetzen, wenn er die Baumaßnahme nicht angekündigt hat oder die Ankündigung nach Protesten des Mieters zurückgezogen hat.


Kündigungsausschluss länger als 4 Jahre unzulässig (BGH VIII ZR 86/10)

Ein Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss in einem Formularmiet-
vertag ist nur wirksam, wenn er in zeitlicher Hinsicht überschaubar und deshalb für den Mieter erträglich ist.
Eine längere Frist als 4 Jahre stellen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und führen zu einer nichtzumutbaren Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Mieters.


Renovierung Infolge Modernisierungsmaßnahmen   (BGH VIII ZR173/10)

Vermieter können Kosten für Renovierungsarbeiten, welche Infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, zu den Modernisierungskosten rechnen und damit auf dem Wege einer Modernisierungsmieterhöhung umlegen.