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Die Höhe der Beiträge und der jeweiligen Gebühren richten sich nach der Beitrags- und Gebührenordnung, die in der Geschäftstelle Aschersleben eingesehen werden kann.
Die Jahresbeiträge werden entsprechend der Satzung im Einzugsverfahren am 15.01. des jeweiligen Jahres eingezogen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Beiträge in bar in unseren Geschäftsstellen zu entrichten, bzw. auf unser Konto zu überweisen.
Auf Antrag an den Vorstand kann auch eine halbjährliche oder quartalsweise Zahlung vereinbart werden.
Die beitragsfreie Partnermitgliedschaft berechtigt Beratungsleistungen des Vereins in Bezug auf die gemeinsam genutzte Wohnung nachzufragen. Für den Mitgliedsbeitrag übernehmen beide Personen dem Verein gegenüber die selbstschuldnerische Haftung.
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